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Merkblatt - Narkose 2 - Nach der OP

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Liebe(r) Tierfreund(in)

Aufwachphase
Durch die Narkose sind das Geräusch- und Berührungsempfinden Ihres Tieres verändert und die
Körpertemperatur erniedrigt. Deshalb sind Ruhe und Wärme für die Aufwach- und Nachschlafphase
ganz wichtig. Sollte Ihr Vierbeiner noch nicht restlos aus der Narkose erwacht sein, wenn Sie ihn mit nach Hause nehmen, richten Sie ihm dort einen gemütlichen Platz ein, wo er zwar fürsorglich kontrolliert ist, aber in Ruhe ausschlafen kann. Bei noch etwas unkoordinierten Aufstehversuchen
sollte das Tier keiner Verletzungsgefahr ausgesetzt sein. Besonders Katzen neigen zu halsbrecherischer Selbstüberschätzung beim Springen auf höhergelegene Plätze.

Mahlzeiten
Auch nach der OP sollen Hunde und Katzen mindestens 12 Stunden fasten, denn solange noch Reste des Narkosemittels im Körper vorhanden sind, besteht die Gefahr des Erbrechens weiter.

Kot- und Urinabsatz
Durch den Fastentag und den Einfluss der Narkose auf die Darmmotorik kann der Kotabsatz 1 bis 2 Tage ausbleiben. Urin sollte Ihr Tier allerdings noch am gleichen Tag absetzen können.

Sonstiges
Jeder OP-Erfolg hängt auch von Ihrer Mithilfe ab. Bitte halten Sie sich genau an die Anweisungen in Bezug auf Medikamente, Halskragen, Leinenzwang, Stubenarrest für Katzen usw, um eine optimale Wundheilung zu gewährleisten. Zu frühes Herumtoben kann zu Komplikationen wie Aufgehen der Naht, Schmerzen und Schwellungen führen.

So kann Ihr Vierbeiner mit Sicherheit schon bald wieder unbeschwert sein Leben genießen!

Merkblatt zur Narkose 1 - Vor der OP

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Liebe(r) Tierfreund(in)

Ihr Tier wurde zu einem Operationstermin in das tierärztliche Gesundheitszentrum bestellt. Bei jeder Narkose und jeder Operation bestehen immer Risiken, auch bei einem gesunden Tier und während eines Routineeingriffes. Helfen Sie deshalb mit, diese Risiken zu minimieren, indem Sie die nachfolgenden Hinweise beachten.

Mahlzeiten

Für die bevorstehende Operation ( bzw Untersuchung) ist eine Narkose erforderlich. Ihr Tier sollte etwa 12 Stunden vorher nichts mehr zu fressen bekommen haben, denn zum einen stellt ein voller Magen eine zusätzliche Kreislaufbelastung dar, zum anderen können Narkosemittel Erbrechen auslösen, wodurch Erstickungsgefahr und das Risiko von lebensbedrohlichen Lungenproblemen (Aspirationspneumonie ) entstehen. Die Freigänger unter den Katzen müssen unter "Stubenarrest" gehalten werden, damit sie draußen keine Mäuse fressen können. Trinken darf Ihr Tier soviel es möchte, damit der Organismus nicht austrocknet und das Kreislaufvolumen stabil bleibt. Sollte das Tier nicht nüchtern sein, teilen Sie dies unbedingt dem behandelnden Tierarzt mit.

Bewegung

Am Tag vor der Operation und dem OP-Tag selbst ist der Patient zu schonen, d.h. keine Gewaltmärsche und Fahrradtouren. So sind Herz und Kreislauf, Immunsystem und Nervenkostüm nicht überbelastet, wodurch die körpereigene Abwehr gestärkt bleibt. Ein gemütlicher Spaziergang vor der OP ist allerdings ratsam, damit sich ihr Vierbeiner entsprechend lösen kann. Einerseits hilft das dem Chirurgen, denn ein stark gefüllter Darm oder eine volle Harnblase können bei einer Bauchoperation die Sicht zum Wesentlichen versperren und das Operationsfeld einschränken. Andererseits ist es für das Tier auch angenehmer, wenn es in der Aufwachphase nicht dringend raus muss und seine Notdurft womöglich nicht halten kann.

Sonstiges

Um eine größtmögliche Narkosesicherheit zu gewährleisten, wird bei Ihrem Tier ( und ganz besonders bei Risikopatienten) eine individuelle Narkose und technische Überwachungsgeräte eingesetzt. Trotz aller besonderen Sorgfalt ist immer ein Restrisiko vorhanden, für das wir keine Haftung übernehmen. Um das Narkoserisiko zu minimieren, empfehlen wir Ihnen eine Blutuntersuchung bei Ihrem Tier durchführen zu lassen, um die Funktion lebenswichtiger Organe wie z.B. Niere, Leber und Herz zu untersuchen. Die Kosten einer solchen Blutuntersuchung belaufen sich z.Zt. auf 23.- Euro für einen Narkosecheck zzgl. MwSt. Machen Sie Ihren Tierarzt unbedingt auf alle Veränderungen wie Durchfall, Erbrechen, Einsetzen der Läufigkeit oder Appetitlosigkeit aufmerksam. Er wird dann nach einer eingehenden Untersuchung entscheiden, ob der Patient narkosefähig ist.

Merkblatt über Jakobskreuzkraut

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Achtung: ! Giftig ! Jakobs-Kreuzkraut (Senecio jacobae)

Die Landwirtschaftskammern warnen in diesem Jahr besonders vor diesem Kraut, denn es breitet sich mehr und mehr aus.

Verbreitung: Wegränder, Waldränder, sonnige Hänge, Wiese, Gärten

Beschreibung: 30 - 100 cm hohe zweijährige oder ausdauernde Pflanze

Blütezeit: Juli - August Blätter: fiederteilig, die Seitenzipfel rechtwinklig abstehend

Blüten: goldgelb, Zungen- und Röhrenblüten in 15 bis 20 mm breiten Körbchen

Giftige Teile: Die ganze Pflanze. Auf der Weide wird sie gemieden Blüten weisen die höchste Konzentration an Alkaloiden auf; junge Pflanzen sind am giftigsten

Gefährlichkeitsgrad: äusserst giftig, die Toxine sind auch in Heu und Silage wirksam

Wirkung: steigernde Schädigung der Leber Tödliche

Dosis: Pferd: 140 gr Rind: 140 gr; Schaf: > 2 kg; Ziege: bis 4 kg

Symptome: (akut) Nervenschädigung, Lähmung, später Leberschädigung, dadurch dann zentrale Blindheit, Darmlähmung, Taumeln, Dummkoller, Tod chronisch (durch Heu oder Silage): Appetitlosigkeit, blutiger Durchfall, häufiges Gähnen, Unruhe, Taumeln, zielloses Wandern, Zehenschleifen, Blindheit, Kopfpressen, hepatisches Koma, Tod

Therapie: In akuten Fällen ist eine Behandlung aussichtslos. Bei chronischer Vergiftung geringe Heilchancen. Die Tiere verenden manchmal erst nach mehreren Monaten. Weiter Informationen über Jakobs-Kreuzkraut und andere Giftpflanzen unter:

www.giftpflanzen.com
www.giftpflanzen-fuer-pferde.de

Merkblatt "Reiseapotheke"

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Sie können mit wenigen Vorkehrungen sicherstellen, dass Ihre Reise und Ihr Urlaubsaufenthalt für Sie und Ihr Haustier angenehm und planmäßig verläuft. Dazu gehört auch eine kleine Reiseapotheke für Notfälle, um Erste Hilfe leisten zu können.
Dazu gehört z.B.:

  • 1 Schere
  • 1 Pinzette
  • 1 Maulkorb oder 2 Schnauzenbänder zur Eigensicherung
  • 1 Fläschchen Jodlösung
  • Elektrolyt-Pulver ( bei Durchfall )
  • Verbandszeug ( Watte, Kompressen, Mullbinden )
  • Pfotenstulpen ( alternativ Kinder- Söckchen )
  • 1 Zeckenzange
  • 1 Kühlkissen ( bekommt man in der Apotheke )
  • Fieberthermometer

Gern stellen wir auch eine für Ihr Tier individuelle Reiseapotheke zusammen, sprechen Sie uns an!

Merkblatt "Reisekrankheiten"

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Reisekrankheiten beim Hund

Wenn Sie Ihren Hund in eine Region mit mediterranem Klima, z.B. Frankreich, Spanien, Griechenland oder Portugal mitnehmen möchten, kann Ihr Hund sich dort mit Krankheiten infizieren, die –bisher- in Deutschland nicht vorkommen.
Die meisten Krankheitserreger sind Parasiten oder bakterienähnliche Erreger, die von sogenannten „ stechenden Vektoren“ wie Sandfliegen, Mücken oder Zecken übertragen werden. Sie können bei Ihrem Hund lebensbedrohliche Krankheiten wie Babesiose, Ehrlichiose, Leishmaniose, Borreliose oder Herzwurmbefall hervorrufen.
Sie können Ihr Tier schützen, sprechen Sie unser Team an, wir beraten Sie gern.
So gibt es z.B. ein Zeckenhalsband ( Scalibor) oder Spot-on-Präparate, die im Nacken Ihres Hundes aufgetragen werden.

Sollte Ihr Hund im Anschluß an den Urlaub müde oder nicht gesund erscheinen, halten wir für Sie ein maßgeschneidertes „Urlaubs-Untersuchungspaket“ bereit.

Viele der genannten Erkrankungen lassen sich bei frühzeitiger Diagnose, z.B. über eine Blutuntersuchung, mit entsprechenden Medikamenten behandeln.
Wir wünschen Ihnen gute Reise und einen erholsamen Urlaub!

Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen

Seit dem 1.10.2004 findet die EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren ( Hunden, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten Anwendung.

Möchten Sie Ihr Tier mit in den Auslands-Urlaub nehmen, müssen für bestimmte Länder verschiedene Vorraussetzungen erfüllt sein. So braucht Ihr Hund z.B. für die Einreise in EU-Länder:

  • einen EU- Pass
  • einen Chip ( bis zum Jahre 2011 kann die Kennzeichnung auch in einer gut lesbaren Tätowierung bestehen )
  • eine gültige Tollwut-Impfung ( muß mindestens 21 Tage zurückliegen, Welpen müssen bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein )

Sonderregelungen für jüngere Welpen gestatten die Einreise in Mitgliedsstaaten ( außer Schweden, Malta, Großbritannien/Nordirland) sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
EU-Einzelländer haben teilweise zusätzliche Anforderungen, wie z.B. Einreiseverbote bestimmter Hunderassen, Leinen-und/oder Maulkorbpflicht, Zwergbandwurm-Prophylaxe und Testung auf Tollwut- Antikörper ( Schweden ).

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern, damit Sie an der Grenze keine bösen Überraschungen erleben!

Informationen

Merkblätter zur OP

Merkblatt zur Narkose 1 - Vor der OP Lesen Download
Merkblatt zur Narkose 2 - Nach der OP Lesen Download

Merkblätter

Merkblatt über Jakobskreuzkraut Lesen Download

Merkblätter für Reisen

Merkblatt "Reiseapotheke" Lesen Download
Merkblatt "Reisekrankheiten" Lesen Download